Woran merken Sie bei sich selbst früh, dass Sie wieder riskanter fahren, und was unternehmen Sie dann?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Neben den Auslösern interessiert den Gutachter, ob du frühe Warnzeichen bei dir wahrnimmst und eine Reaktion bereithältst, bevor wieder ein Verstoß passiert. Nach Anlage 4a FeV Nr. 1 g geht es darum, dass erhebliche oder wiederholte Verstöße künftig nicht mehr zu erwarten sind. Ein Notfallplan zeigt, dass du Verantwortung übernimmst.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt Verstöße) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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