Viele Menschen sagen, Tempoverstöße seien nicht schlimm, weil fast jeder mal zu schnell fährt. Wie sehen Sie das für sich?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter hört an dieser Frage, ob du Verstöße verharmlost. Nach Anlage 4a Nr. 1 g geht es um die Erwartung, dass du künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt. Wer sagt, alle machen das, sieht seinen eigenen Anteil nicht. Er achtet darauf, ob du Tempolimits als Schutz anderer verstehst und ob du ein eigenes Beispiel erzählen kannst.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (keine erheblichen oder wiederholten Verstöße gegen Verkehrsregeln) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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