In welchen Situationen könnten Sie wieder in Ihr altes Fahrmuster zurückfallen, und was tun Sie dann?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter geht davon aus, dass Rückfallgefahr nicht verschwindet, sondern erkannt und gesteuert werden muss. Er achtet darauf, ob du deine kritischen Momente ehrlich kennst und einen Plan dafür hast. Nach Anlage 4a FeV Nr. 1 g soll erwartbar sein, dass du nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt Verstöße) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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