Sie haben während der Fahrt auf Ihr Handy geschaut. Was ist daran aus Ihrer Sicht so gefährlich?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter prüft, ob du die Gefahr wirklich verstehst und nicht nur weißt, dass es verboten ist. Nach Anlage 4a Nr. 1 g soll nicht mehr zu erwarten sein, dass du erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt. Das gelingt eher, wenn du den Ablauf der Gefahr in eigenen Worten beschreiben kannst und erkennst, dass auch wenige Sekunden zählen.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (keine erheblichen oder wiederholten Verstöße gegen Verkehrsregeln) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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