Sie sind oft riskant gefahren, und nie ist etwas Schlimmes passiert. Woran lag das aus Ihrer heutigen Sicht?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Viele Menschen schließen aus „es ist ja nie etwas passiert“, dass ihr Fahren sicher war. Der Gutachter prüft, ob du Glück und Können auseinanderhalten kannst. Nach Anlage 4a FeV (Nr. 1 g) soll erwartbar sein, dass du künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt. Dazu gehört, dass du das Risiko im Rückblick ehrlich einschätzt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
Diese Frage ist nicht in den Gratis-Fragen. Du kannst mit den Gratis-Fragen zum selben Thema üben.
Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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