Wie hätten Sie sich damals als Fahrer beschrieben, und wie hätte Ihr Beifahrer Sie beschrieben?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Bei vielen Verstößen weicht das Bild, das man von sich hat, vom Bild der anderen ab. Der Gutachter prüft, ob du dein Fahrverhalten ehrlich und aus mehreren Blickwinkeln betrachten kannst. Wer sich nur als „vorsichtig“ beschreibt, obwohl die Akte etwas anderes zeigt, wirkt wenig einsichtig. Das ist wichtig, damit nachvollziehbar wird, dass du künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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