Bei welchem Eintrag in Ihrer Akte fällt es Ihnen schwer, ihn als berechtigt zu sehen, und wie gehen Sie damit um?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter arbeitet mit deiner Akte, und nach Anlage 4a Nr. 1 a geht es auch darum, ob deine Erzählung zu den Unterlagen passt. Fast jeder hält einen Eintrag für überzogen oder ungerecht. Das ist menschlich und kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist, wie du es sagst: offen als deine Sicht, ohne den Eintrag zu bestreiten oder dich damit freizusprechen. Nach Nr. 1 g interessiert ihn zudem, ob du die Häufung der Verstöße ernst nimmst.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 a (Akte als Grundlage, Stimmigkeit) und Nr. 1 g (keine erheblichen oder wiederholten Verstöße) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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