Sie wurden mehrfach mit dem Handy am Steuer erwischt. Was haben Sie seitdem konkret geändert?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter will wissen, ob aus der Einsicht schon gelebte Gewohnheiten geworden sind. Nach Anlage 4a FeV Nr. 1 g soll erwartbar sein, dass du nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt. Überzeugend wirken feste Abläufe, die du schon eine Weile einhältst, und nicht nur der Vorsatz, künftig besser aufzupassen.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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