Wie lief der Abend bis zur Kontrolle ab, und wann haben Sie zum letzten Mal etwas getrunken?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter will den Abend als Zeitlinie verstehen: Beginn, Pausen, letztes Getränk, Aufbruch, Kontrolle. Er legt deine Zeitangaben neben die Unterlagen der Behörde und prüft, ob alles zusammenpasst. Alkohol wird nur langsam abgebaut, und das lässt sich nicht beschleunigen. Eine Pause von einer oder zwei Stunden ändert deshalb wenig. Gesucht ist eine ehrliche, genaue Schilderung, nicht eine Uhrzeit, die den Abend harmloser wirken lässt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 a (anlassbezogen, Unterlagen der Behörde); Nr. 1 f (abgerufen am 22.10.2026)
- Kenn dein Limit (BIÖG) – Häufige Fragen zum Thema Alkohol, Alkoholabbau etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde, nicht beschleunigbar (abgerufen am 23.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.13.1 Alkohol (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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