Sie sind nach einer Feier mit dem E-Scooter gefahren, bei 1,8 Promille. Was haben Sie damals über dieses Fahrzeug gedacht?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Viele sehen einen E-Scooter nicht als richtiges Fahrzeug, eher als Spielzeug. Rechtlich ist er ein Kraftfahrzeug, die Alkoholgrenzen gelten wie beim Auto. Ab 1,6 Promille wird bei jedem Fahrzeug ein Gutachten verlangt. Der Gutachter will hören, ob dir klar ist, dass es um das Fahren unter Alkohol geht, und nicht um die Fahrzeugart.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- § 1 eKFV – Anwendungsbereich (Elektrokleinstfahrzeuge), § 1 Abs. 1 (Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb) (abgerufen am 23.10.2026)
- § 13 FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik, Satz 1 Nr. 2 c (Fahrzeug bei 1,6 Promille oder mehr) (abgerufen am 23.10.2026)
- § 24a StVG – Fahren unter Wirkung von Alkohol oder berauschenden Mitteln (u. a. THC-Grenzwert), Abs. 1 (Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss) (abgerufen am 22.10.2026)
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