Sie wurden wegen Körperverletzung verurteilt. Was haben Sie seitdem konkret an Ihrem Umgang mit Wut und Streit geändert?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Bei Straftaten mit Gewaltbezug fragt der Gutachter, ob du künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Strafgesetze verstößt (Anlage 4a FeV, Nr. 1 g). Der Satz „So etwas passiert nicht wieder“ reicht dafür nicht. Er will wissen, welche Schritte du gegangen bist, woran andere die Veränderung merken und ob sie aus deinen eigenen Beweggründen kommt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (künftig keine erheblichen oder wiederholten Verstöße gegen Strafgesetze) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.16 Straftaten (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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