Sie sind wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt worden. In welchen Situationen könnten Sie wieder die Beherrschung verlieren, und was tun Sie dann?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter geht davon aus, dass niemand frei von Risikosituationen ist. Er fragt deshalb, ob du deine eigenen kennst und einen Plan hast. Nach Anlage 4a FeV (Nr. 1 g) geht es darum, ob du künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Strafgesetze verstößt. Wer seine Auslöser benennen kann, zeigt, dass er sich mit der Tat auseinandergesetzt hat.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (künftig keine erheblichen oder wiederholten Verstöße gegen Strafgesetze) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.16 Straftaten (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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