Bei einem Streit um einen Parkplatz haben Sie jemanden verletzt. Was haben Sie damit angerichtet, und wie groß war Ihr eigener Anteil?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter prüft, ob du die Folgen für das Opfer siehst und deinen eigenen Anteil benennen kannst, ohne ihn auf andere zu verteilen. Wer Verantwortung abgibt, wird auch künftig nicht anders reagieren. Nach Anlage 4a FeV Nr. 1 g soll erwartbar sein, dass du nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Strafgesetze verstößt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt Verstöße gegen Strafgesetze) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.16 Straftaten (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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