Wie haben sich Ihre Verstöße über die Jahre verteilt, und was war in den ruhigeren Zeiten dazwischen anders?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter schaut auf den zeitlichen Verlauf deiner Vorgeschichte. Nach Anlage 4a Nr. 1 g zählt, ob erhebliche oder wiederholte Verstöße künftig unwahrscheinlich sind. Dafür muss er sehen, wann es angefangen hat, ob es sich gehäuft hat und ob es nach Warnungen weiterging. Nach Nr. 2 c werden Vorgeschichte und heutiger Stand getrennt betrachtet. Gefragt ist hier der Verlauf, nicht die Entschuldigung.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (keine erheblichen oder wiederholten Verstöße gegen Verkehrsregeln) und Nr. 2 c (Vorgeschichte und heutiger Stand) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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