Sie sind an einer Ampel bei Rot gefahren. Was ging Ihnen in diesem Moment durch den Kopf?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter interessiert sich für die Entscheidung im Augenblick und nicht nur für den Vorfall. Nach Anlage 4a Nr. 1 g will er erkennen, ob erhebliche oder wiederholte Verstöße künftig unwahrscheinlich sind. Dafür muss er verstehen, was du gedacht und gewollt hast und ob du die Gefahr für Querverkehr und Fußgänger damals gesehen hast.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (keine erheblichen oder wiederholten Verstöße gegen Verkehrsregeln) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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