Welche Medikamente nehmen oder nahmen Sie, wer hat sie verordnet, und halten Sie sich an die verordnete Menge?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Bei Arzneimitteln geht es dem Gutachter zuerst um die Einordnung: Wird ein Mittel bestimmungsgemäß für eine Erkrankung genommen, oder kippt der Gebrauch in übermäßige Einnahme? Dafür muss er wissen, was genau du nimmst, wer es verordnet hat und ob du dich daran hältst. Wie du das Mittel für dich einstellst, entscheidet allein deine Ärztin oder dein Arzt, nicht das Gespräch.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4 FeV – Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Nr. 9.4 (missbräuchliche Einnahme, regelmäßig übermäßiger Gebrauch von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln) (abgerufen am 23.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.14.2 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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