Erzählen Sie mir, wie es bei Ihnen war, wenn Sie Ihr Medikament und Alkohol am selben Tag genommen haben.
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Die Ausnahme für verschriebene Arzneimittel im Straßenverkehrsgesetz gilt nicht für Alkohol (§ 24a Abs. 4 StVG). Der Gutachter will daher offen hören, ob und wie oft Mittel und Alkohol zusammenkamen. Er prüft, ob du ehrlich bist und das Thema nicht kleinredest. Was das für deine Behandlung bedeutet, klärst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
Diese Frage ist nicht in den Gratis-Fragen. Du kannst mit den Gratis-Fragen zum selben Thema üben.
Grundlage
Grundlage:- § 24a StVG – Fahren unter Wirkung von Alkohol oder berauschenden Mitteln (u. a. THC-Grenzwert), Abs. 4 (Arzneimittel-Ausnahme gilt für Abs. 1a, 2 Satz 1 und 2a, nicht für Abs. 1 Alkohol) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.14.2 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
Stand: · TM Internetmarketing GmbH
Weitere Fragen zu diesem Thema
- Wann setzen Sie sich trotz Ihres Medikaments ans Steuer, wann nicht, und wer hat Ihnen das so erklärt?
- Sie sind unter der Wirkung eines beruhigenden Mittels gefahren und aufgefallen. Schildern Sie mir diesen Tag, von der Einnahme bis zur Fahrt.
- Woran arbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin, damit es nicht wieder zu einem Fehlgebrauch Ihres Mittels kommt?
- Welche Medikamente nehmen oder nahmen Sie, wer hat sie verordnet, und halten Sie sich an die verordnete Menge?