Wann setzen Sie sich trotz Ihres Medikaments ans Steuer, wann nicht, und wer hat Ihnen das so erklärt?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Bei Dauerbehandlung mit Arzneimitteln kommt es darauf an, ob die Leistungsfähigkeit zum Fahren unter das erforderliche Maß sinkt (Anlage 4 FeV, Nr. 9.6.2; Leitlinien Kap. 3.14.2). Der Gutachter prüft nicht dein Mittel, sondern ob du das Thema ernst nimmst und weißt, woher deine Regeln kommen. Ob du fahren kannst, sagt dir die verordnende Ärztin oder der Arzt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
Grundlage
Grundlage:- § 24a StVG – Fahren unter Wirkung von Alkohol oder berauschenden Mitteln (u. a. THC-Grenzwert), Abs. 4 (Ausnahme bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels; gilt für Abs. 1a, 2 Satz 1 und 2a, nicht für Alkohol) (abgerufen am 22.10.2026)
- Anlage 4 FeV – Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Nr. 9.6.2 (Dauerbehandlung mit Arzneimitteln, Leistungsfähigkeit unter das erforderliche Maß) (abgerufen am 23.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.14.2 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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