Sie sind ein Rennen mit einem anderen Auto gefahren. Wie kam es dazu, und was hat Sie daran gereizt?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Nicht erlaubte Kraftfahrzeugrennen sind nach § 315d StGB eine Straftat. Der Gutachter will verstehen, wie es zu der Entscheidung kam, was dich daran gereizt hat und wie du es heute siehst. Wer nur von einer „Dummheit“ spricht, zeigt wenig Einsicht. Er sucht eine Haltung, nach der du nicht erneut erheblich gegen Strafgesetze verstößt (Anlage 4a FeV, Nr. 1 g).
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- § 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Abs. 1 (nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen, Teilnahme als Fahrer) (abgerufen am 23.10.2026)
- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (Erwartung, dass nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Strafgesetze verstoßen wird) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.16 Straftaten (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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