Wie oft sind Sie insgesamt ohne Fahrerlaubnis gefahren, auch ohne dass es jemand bemerkt hat?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat (§ 21 StVG). Der Gutachter weiß, dass in der Akte meist nur die entdeckten Fahrten stehen. Er will sehen, ob du ehrlich schätzt und ob du verstehst, warum du dich über das Verbot hinweggesetzt hast. Eine passende Zahl ist ihm weniger wichtig als eine nachvollziehbare, ehrliche Einschätzung, die zu deinen anderen Schilderungen passt. Auch eine einzige Fahrt kann die ehrliche Antwort sein, wenn sie stimmt und du erklären kannst, warum es dabei blieb.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Abs. 1 Nr. 1 (Führen eines Kraftfahrzeugs ohne erforderliche Fahrerlaubnis) (abgerufen am 23.10.2026)
- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 a (anlassbezogen, Unterlagen der Behörde); Nr. 1 g (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.16 Straftaten (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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