MPU-Fragentrainer
StraftatenVorgeschichte

In Ihrer Akte stehen Einträge, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben. Was haben sie aus Ihrer Sicht mit dem Fahren zu tun?

So oder ähnlich fragt der Gutachter.

Warum fragt der Gutachter das?

Die Behörde kann eine Untersuchung anordnen, wenn Straftaten einen Bezug zur Kraftfahreignung haben, zum Beispiel bei hohem Aggressionspotenzial. Die Fragestellung legt die Behörde fest (§ 11 Abs. 6 Satz 1 FeV), und der Gutachter hält sich an sie (Anlage 4a Nr. 1 a). Er will wissen, ob du den Zusammenhang selbst siehst, etwa bei Impulsivität oder Regelmissachtung, und ob du deine Einträge ehrlich beschreibst, statt sie als unbeteiligt abzutun.

Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.

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Grundlage

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