Was haben Sie sich nach den ersten Bußgeldern vorgenommen, und woran ist dieser Vorsatz gescheitert?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter will verstehen, warum es nach den ersten Verstößen nicht bei diesen blieb. Ein Vorsatz, der nicht gehalten hat, sagt viel darüber, was ohne feste Regeln passiert. Nach Anlage 4a FeV (Nr. 1 g) soll erwartbar sein, dass du künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Regeln verstößt. Ehrliche Gründe fürs Scheitern machen eine neue Regel glaubwürdiger.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 g (künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.17 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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