Seit wann nehmen Sie keine Drogen mehr, und wie können Sie das belegen?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Wenn bei dir Abstinenz gefordert ist, etwa bei einer Abhängigkeit oder bei harten Drogen, zählt nicht nur das Wort, sondern auch der Beleg. Der Gutachter schaut, ob deine Angaben zu deinen Nachweisen passen und ob du nachvollziehbar erzählen kannst, wie der Ausstieg gelaufen ist. Anlage 4a Nr. 1 f verlangt eine stabile Abstinenz bei Abhängigkeit; bei gelegentlichem Cannabis geht es dagegen um das zuverlässige Trennen. Belege kommen nach Nr. 6 b von anerkannten Stellen.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 f (stabile Abstinenz bei Abhängigkeit, Rückfall unwahrscheinlich) und Nr. 6 b (Abstinenzbelege von anerkannten Stellen) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.14.1 Sucht (Abhängigkeit) und Intoxikationszustände (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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