Was haben Sie seit dem Vorfall aufgegeben oder neu begonnen, und was hat Sie das gekostet?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Eine Veränderung, die nichts kostet, wirkt schnell unglaubwürdig. Der Gutachter möchte hören, worauf du verzichtest oder was du dir aufgebaut hast und wie du damit lebst. Nach Anlage 4a FeV (Nr. 1 f, bei Punkten und Straftaten über Nr. 1 g) soll ein grundlegender Wandel der Einstellung erkennbar sein und ein Rückfall unwahrscheinlich erscheinen. Wer Verzicht und Aufwand offen nennt und trotzdem dabeibleibt, zeigt, dass die Veränderung aus ihm selbst kommt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 f Satz 5 und 6 (Wandel der Einstellung, Rückfall unwahrscheinlich), bei Punkten und Straftaten über Nr. 1 g Satz 2 (abgerufen am 22.10.2026)
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