Sie haben vor dem Gespräch Fragebögen ausgefüllt. Wie sind Sie dabei vorgegangen, und würden Sie heute etwas anders beantworten?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Die Fragebögen und das Gespräch gehören zur selben Untersuchung. Der Gutachter klärt dich nach Anlage 4a FeV (Nr. 1 d) über Gegenstand und Zweck auf und nutzt dabei nach Nr. 1 a auch die Unterlagen der Behörde. Er achtet darauf, ob Bogen und Gespräch zusammenpassen. Wenn du etwas heute anders sagst, ist das kein Problem, solange du erklären kannst, warum.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
Diese Frage ist nicht in den Gratis-Fragen. Du kannst mit den Gratis-Fragen zum selben Thema üben.
Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 d (Aufklärung über Gegenstand und Zweck, Ablauf) und Nr. 1 a (Untersuchung unter Verwendung der Unterlagen) (abgerufen am 22.10.2026)
- ADAC – MPU-Ablauf, Ablauf der MPU (als Anregung für Fragebögen und Gespräch) (abgerufen am 22.10.2026)
Stand: · TM Internetmarketing GmbH
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