Welche Rolle hatten Sie, wenn es um Drogen für andere ging, etwa beim Besorgen oder Weitergeben?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter kennt die Akte, aber nicht alles, was um den Konsum herum war. Ob du Drogen für andere besorgt oder weitergegeben hast, sagt etwas über deine Einbindung in die Szene und über deine Offenheit. Für Cannabis gilt: Weitergabe an andere ist nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich weiter verboten. Entscheidend ist hier, dass deine Erzählung vollständig ist und zu den Unterlagen passt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 2 Abs. 1 Nr. 7 (Verbot der Abgabe und Weitergabe) und § 9 Abs. 2 (Eigenanbau nicht an Dritte weitergeben) (abgerufen am 22.10.2026)
- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 a (anlassbezogene Untersuchung mit den Unterlagen der Behörde) (abgerufen am 22.10.2026)
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