Welche Kontakte mit Polizei oder Behörde wegen Drogen gab es schon vor dem jetzigen Anlass, und was haben Sie danach getan?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter schaut sich die Entwicklung über die Zeit an. Nach Anlage 4a Nr. 2 c werden Vorgeschichte und heutiger Stand getrennt betrachtet, und Nr. 1 f fragt, ob ein Wandel erkennbar ist. Wer frühere Hinweise offen benennt und erklärt, was daraus folgte, wirkt glaubwürdiger als jemand, der nur den aktuellen Fall zugibt. Außerdem gleicht er deine Angaben mit der Akte ab.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 2 c (Vorgeschichte und heutiger Stand), Nr. 1 f (Wandel) und Nr. 1 a (Unterlagen der Behörde als Grundlage) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.14.1 Sucht (Abhängigkeit) und Intoxikationszustände (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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