Cannabis zusammen mit Alkohol am Steuer ist besonders streng geregelt. Was bedeutet diese Regel für Sie, und welche Regel ziehen Sie daraus?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Der Gutachter prüft, ob du verstanden hast, dass Mischkonsum beim Fahren ernster genommen wird als ein einzelner Stoff: Das Gesetz behandelt ihn als eigenen Verstoß mit höherem Bußgeldrahmen (§ 24a Abs. 2a und 3 StVG). Es geht ihm nicht um Paragrafen, sondern darum, ob du aus dem Verbot eine eigene, klare Regel für künftige Abende ableitest und so Konsum und Fahren trennst (Anlage 4a Nr. 1 f).
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
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Grundlage
Grundlage:- § 24a StVG – Fahren unter Wirkung von Alkohol oder berauschenden Mitteln (u. a. THC-Grenzwert), Abs. 2a (Cannabis zusammen mit Alkohol) und Abs. 3 (Bußgeldrahmen bis fünftausend Euro) (abgerufen am 22.10.2026)
- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 f (Trennen von Konsum und Fahren, Rückfall unwahrscheinlich) (abgerufen am 22.10.2026)
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