Cannabis ist seit April 2024 für Erwachsene unter Bedingungen erlaubt. Warum prüft die Behörde Ihre Fahreignung trotzdem?
So oder ähnlich fragt der Gutachter.
Warum fragt der Gutachter das?
Hier geht es um die Frage, ob du Erlaubnis und Fahreignung auseinanderhalten kannst. Dass Erwachsene Cannabis unter Bedingungen besitzen dürfen, sagt nichts darüber, wie Cannabis die Fahrtauglichkeit beeinflusst. Der Gutachter hört, ob du die Fragestellung des Verfahrens verstanden hast und die Verantwortung für das Fahren bei dir siehst. Das gehört zur Einsicht, auf die es nach Nr. 1 f der Anlage 4a FeV ankommt.
Was in eine überzeugende Antwort gehört, typische Fehler und ein Beispiel siehst du in der Übung, nachdem du selbst geantwortet hast.
Diese Frage ist nicht in den Gratis-Fragen. Du kannst mit den Gratis-Fragen zum selben Thema üben.
Grundlage
Grundlage:- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, Nr. 1 f (Einstellungswandel, Trennen von Konsum und Fahren) (abgerufen am 22.10.2026)
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 (Besitz bis 25 Gramm zum Eigenkonsum für Volljährige erlaubt) (abgerufen am 22.10.2026)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt), Kap. 3.13.2 Cannabis (in eigenen Worten) (abgerufen am 22.10.2026)
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